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Therapiekonzept der Legasthenie-Therapie

1. Therapiegrundsätze   (s.a. „Ratgeber Lese-Rechtschreib-Störungen“ Warnke/Hemminger/Plume)

Therapie findet 1x wöchentlich in Einzelsitzungen statt und sieht die Person möglichst in seiner ganzen Befindlichkeit. Dieser ganzheitliche Therapieansatz berücksichtigt individuelle Begleitumstände und sucht bei Bedarf weitere Akteure des Helfersystems zu integrieren. Therapie berücksichtigt familiäre Begleitumstände und sucht nach möglichen innerfamiliären Ressourcen. Basis der Therapie bildet die Analyse der individuellen Lernausgangslage und setzt an der sog.“Null-Fehler-Grenze“an. Therapie orientiert sich stetig an der erreichten Entwicklungsstufe des Schriftspracherwerbs Der Schwerpunkt der Therapie liegt in der systematischen Einübung von Fertigkeiten des Lesens und Rechtschreibens Therapie steht im engen Austausch mit Elternhaus und Schule unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Zum Einsatz kommen symptomspezifische Trainings / auch PC-Trainingsprogramme, deren Wirksamkeit überprüft und nachgewiesen wurde. Der Therapieerfolg erfordert zudem konsequente häusliche Übung.

2. Therapieziele   (nach Frau Dr.Küspert in „Neue Strategien  gegen Legasthenie“ Kap.7)

 

Eine Legasthenie-Therapie verfolgt drei Ziele: - Gezielte individuelle Förderung im Lesen und Rechtschreiben - Stabilisierung des Kindes/Jugendlichen in seiner psychosozialen Situation - Unterstützung der Eltern bei der Unterstützung des Kindes

3. Therapiebausteine

 

Die Therapieziele können nur erreicht werden, wenn die Therapie sehr individuell gestaltet wird und die Besonderheiten und Voraussetzungen des Kindes / Jugendlichen berücksichtigt werden.

 

Es gibt kein starres und für alle Kinder gleiches Programm. Daher beinhaltet das Vorgehen im Therapieverlauf unterschiedliche Bausteine und Elemente, die je nach Bedürfnislage mal mehr oder weniger intensiv einbezogen werden.

Einzelne Bausteine sind z.B.:

  • Funktionelle Behandlung der Lese- Rechtschreibproblematik

  • Hilfen im Bereich „Lernen lernen“

  • Arbeit an Vorläuferfähigkeiten und Fertigkeiten

  • Hilfen im Bereich kognitiver Fähigkeiten

  • Hilfen beim Aufbau eines positiven Selbstbildes

  • Elternberatung

Inhaltliche Beispiele:

  • Erstellen des individuellen Förderplans, diagnosegeleitetes Vorgehen, entwicklungsorientiert, Arbeit am Symptom

  • Strukturierung der Hausaufgaben, Beachtung von Lernpausen, Memo-Techniken…

  • Förderung der phonologischen Bewusstheit, Reim- und Silbenübungen, Übungen zur Sinneswahrnehmung,

  • Förderung von Aufmerksamkeit Konzentration, Gedächtnis

  • Aufdecken möglicher negativer Denkmuster, Angst – und Vermeidung, Blockierung, Selbstvorwürfe…..

  • Hilfe bei Hausaufgabensituation, Übungsmöglichkeiten für Eltern, Hilfen zur Stabilisierung des kindlichen Selbstwertes

4. Leitlinienorientierung

Mit der Leitlinie zu Lese-Rechtschreibstörungen ist erstmalig ein breiter, wissenschaftlich fundierter Konsens zur Diagnostik und Förderung LRS-Betroffener definiert. An der Erstellung der Leitlinie waren 23 Fachgesellschaften aus Pädagogik, Psychologie und Medizin beteiligt, die Koordination übernahm die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) und wird von Herrn Prof. Schulte-Körne koordiniert. Ziele der Leitlinie: Erklärtes Ziel der Leitlinie ist es, klare, empirisch fundierte Handlungsanweisungen für eine vereinheitlichte Diagnostik der Lese- und/oder Rechtschreibstörung bereitzustellen und über die Wirksamkeit aktueller Fördermethoden aufzuklären. Dadurch soll eine angemessene Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung durch wissenschaftlich begründete, angemessene und qualitätsgesicherte Verfahren der Diagnostik und Therapie gewährleistet werden. Die Überarbeitung der S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung wurde im April 2020 bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter der Registernummer 028-044 angemeldet.  Diese Leitlinie ist eine Aktualisierung und Erweiterung der S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit der Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Registernummer 028-044), die im Jahr 2015 veröffentlicht wurde.

Leitliniengerechte Förderung / Beispiele:

Förderung der Lesestörung

Übungen zu:

 

  • Silben- und Lautbewusstheit

  • Lesegenauigkeit

  • Leseflüssigkeit

  • Lese- und Textverständnis

Leitliniengerechte Förderung / Beispiele:

Förderung der Rechtschreib-Störung

Übungen zu:

 

  • Silben- und Lautbewusstheit

  • Phonem-Graphem-Zuordnung

  • Gedächtniseinträgen von Graphemfolgen

  • Regel- und Morphemwissen

KONTAKT

pPLG-Praxis zur Lern- und Gesundheitsförderung

Charlotte Hälbig-Zuber

Telefonkontakt:

DI - DO von 10.00 - 16.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung:

Tel.:  08151 - 4019928 

Mobil: +49 (0)1520 6395281

Praxis: Lüderitzweg 13; 82335 Kempfenhausen/Berg

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