Kosten / Dauer
Das Jugendamt übernimmt die Kosten für eine Lerntherapie erst, nachdem eine Beeinträchtigung der psychosozialen Entwicklung bzw. Integration des Kindes / Jugendlichen nachgewiesenermaßen bereits besteht oder droht (Eingliederungshilfe §35a SGB VIII). Eltern können hierfür einen Antrag auf Kostenübernahme beim örtlichen Jugendamt stellen. Ein Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten mit der Feststellung einer drohenden seelischen Beeinträchtigung gilt als notwendige Voraussetzung für die Antragstellung.
Im Falle einer Antragsgenehmigung ist es mir aufgrund der Anerkennung beim Amt für Jugend und Familie Bad Tölz-Wolfratshausen möglich, die Therapiekosten mit dem Jugendamt abzurechnen.
Andernfalls müssen die Kosten von den Erziehungsberechtigten selbst getragen werden, wobei individuelle Vereinbarungen nicht ausgeschlossen sind.
Gesamtdauer der Legasthenie-Therapie:
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im Schnitt 1-2 Jahre (ca.60 Std.)
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Dauer der Sitzung 45Min in Einzeltherapie 1x wöchentlich
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keine vertragliche Bindung
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Kosten je Sitzung zwischen 45.-€ und 60.-€ für Selbstzahler; individuelle Vereinbarungen sind möglich
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Kostenfreies Erstgespräch
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Kosten für zusätzliche Testdiagnostik (Durchführung/Auswertung/Besprechung) richten sich nach dem Honorarsatz und werden im Schnitt mit zwei Stunden angesetzt.
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Kosten für sonstige Behandlungs- bzw. Beratungseinheiten erfolgen in persönlicher Absprache, liegen jedoch stets im Bereich zwischen 45.-€ und 55.-€.